Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Christian Gerner, Münchner Bundesstraße 156, A-5020 Salzburg die von Verbrauchern im getätigt werden.
1.2.
Kunden im Sinne vorliegender AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2.1.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2.2.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2. Zustandekommen eines Vertrages
2.1
Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an Christian Gerner zum Abschluss eines Vertrags. Christian Gerner bestätigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung. Diese Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebots.
2.2
Die Annahme des Angebots durch Christian Gerner kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder, indem Christian Gerner dem Kunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
2.3
Dem Kunden werden sämtliche eingegebenen Bestelldaten nach Abschluss der Eingabe und vor Abgabe der Bestellung gesammelt angezeigt mit der Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren.

§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
3.1.
Bei den in den Angeboten angeführten Preisen handelt es sich um Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Steuern. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
3.2.
Alle Preise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an; deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben.
3.3.
Der Kunde versichert, dass die Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, wie etwa erneut anfallende Versandkosten, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
3.4.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache geht bei Lieferungen an Unternehmer mit der Übergabe an den Kunden selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

§4. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
4.1.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens (14) vierzehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei Christian Gerner. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens Christian Gerner in Zahlungsverzug.
4.2.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Christian Gerner anerkannt wurden.
4.3.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Eigentumsvorbehalt
5.1.
Gegenüber Verbrauchern behält sich Christian Gerner das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).
5.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
5.3.
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Christian Gerner einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde während des Eigentumsvorbehalts unverzüglich anzuzeigen.
5.4.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 5.2. und/oder 5.3. dieser AGB ist Christian Gerner  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 6. Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)

6.1. Es wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht des Kunden hingewiesen und hierbei ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.

6.2. Die Folgen des Widerrufs richten  sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die in den in § 6 Abs. 1 genannten separaten Belehrungen näher erläutert werden. Bei der Rücksendung von Waren nach erfolgtem Widerruf hat der Kunde die regelmäßigen  Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,- nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat; anderenfalls erfolgt die Rücksendung auf Kosten von Christian Gerner und ist für den Kunden kostenfrei.

§ 7. Mitteilung von Transportschäden
7.1.
Der Kunde wird die gelieferte Ware überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden verpflichtet sich der Kunde für den Fall, dass die Lieferung trotzdem angenommen wird, bei Annahme der Lieferung die Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
7.2.
Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von (5) fünf Tagen nach Ablieferung gegenüber Christian Gerner oder binnen (7) sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.
7.3.
Der Kunde wird Christian Gerner nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. Transportversicherung geltend gemacht werden.
7.4.
Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden, insbesondere dessen Rechte bei Mängeln der Sache, bleiben von den Regelungen der Ziffern 7.1. mit 7.3. dieser AGB unberührt.

§ 8. Gewährleistungsbedingungen
Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind über die oben angeführten Kontaktdaten an Christian Gerner zu richten; etwaige Rücksendungen sind an folgende Anschrift zu senden:

Christian Gerner
Münchner Bundesstraße 156
5020 Salzburg
Österreich
 
Im Übrigen gelten die nachstehenden Gewährleistungsbestimmungen:
8.1.
Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind. Gleiches gilt für einen sog. gewollten Verschleiß.
8.2.
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.
8.2.1.
Der Verbraucher hat insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; Christian Gerner ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
8.2.2.
Gegenüber Unternehmern leistet Christian Gerner für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig durch eine solche Selbstvornahme angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.
8.4.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten diesbezüglich die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9 dieser AGB.
8.5.
Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln (2) zwei Jahre, für die Rechte eines Unternehmers (1) ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind ausgeschlossen (à Ziffer 8.6).
Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit Christian Gerner nach Ziffer 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
8.6.
Gebrauchte Sachen können alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen, auf die im Zusammenhang mit dem Artikelangebot hingewiesen wird. Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen; das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit Christian Gerner  nach Ziffer 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
8.7.
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von (2) zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

§ 9. Haftung
9.1.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Christian Gerner uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Christian Gerner uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
9.2.
Für solche Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Christian Gerner, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Christian Gerner auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
9.3.
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die nicht von Ziffer 9.2. erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet Christian Gerner gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
9.4.
Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

§ 10. Schlussbestimmungen
10.1.
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
10.3.
Hat ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso der Geschäftssitz von Christian Gerner. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

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